Name, Dauer, Sitz, Zweck

 

Aufnahme - Austritt -Ausschluss

 

Organe

 

Generalversammlung

 

Der Vorstand

 

Kommissionen

 

Revisoren

 

Disziplinarkommission

 

Mittel der WCF

 

Jahresrechnung und Budget

 

Statutenänderung

 

Auflösung des Verbandes

 

Verschiedenes

Statuten der WCF World Cat Federation

6. Komission
 
Artikel 25

Die Kommissionen bestehen aus 3 bis 6 Personen, die nach ihren Fähigkeiten ausgewählt und durch die Generalversammlung für zwei Jahre gewählt werden.

 

Diese Personen müssen Mitglieder eines Vereins/Verbandes der WCF sein.

 

Die Mitglieder der verschiedenen Kommissionen wählen einen Verantwortlichen pro Kommission.

 

Die Kommission müssen vor jeder Generalversammlung zusammenkommen und ihr in einem schriftlichen Bericht das Ergebnis ihrer Arbeiten unterbreiten.

Artikel 26
 

1. Die Richter- und Stammbuchkommission ist beauftragt:

 

  • die Zulassung der neuen Rassen zu prüfen und ihren Standard festzulegen,
  • den Standard der anerkannten Rassen zu ändern,
  • zu versuchen, die LO-Vorschriften in Übereinstimmung mit den aktuellen Standards zu vereinheitlichen,
  • Vorschläge zur Lizenzierung von Richtern für den Vorstand zu erarbeiten.

 

Die Richterkommission besteht aus sechs Mitgliedern, von denen mindestens eines Mitglied des Vorstandes oder des erweiterten Vorstandes sein muß.

 

2. Die Ausstellungskommission ist beauftragt:

 

  • die Gestaltung oder die für den einwandfreien Ablauf der Ausstellung erforderlichen Regeländerungen zu     erarbeiten und vorzuschlagen,
  • die Anwendung der Reglements anläßlich der Ausstellungen zu überwachen.

 

Die Ausstellungskommission besteht aus fünf Mitgliedern, die Ausstellungen organisieren; sie sollten möglichst aus verschiedenen Ländern stammen und eines dieser Mitglieder muß Vorstandsmitglied oder erweitertes Vorstandsmitglied sein.

 

3. Die Disziplinarkommission besteht aus drei Mitgliedern.

 

Kein Mitglied des Vorstandes oder des erweiterten Vorstandes darf zugleich Mitglied der Disziplinarkommission sein.

 

  • Sie erarbeiten in jedem übertragenen Fall eine Stellungnahme zu Händen des Vorstandes.
 
 
Artikel 27

Diese Kommissionen (Richter und Standard, Ausstellung, Disziplin) sind in ihrer Meinungsbildung frei.
Sie unterbreiten ihre Stellungnahme dem Vorstand, der sie bearbeitet, Entscheidungen trifft bzw. den Vorgang

der nächsten Generalversammlung vorlegt.

 

Die an die Kommission gerichteten Aufträge auf Stellungnahme sind über die Mitglieder in den Sprachen Deutsch und Englisch, ggf. Französisch und Spanisch, brieflich an das Generalsekretariat zu richten, das die zuständigen Kommissionen informiert.
Direkte Anträge, die von einzelnen Mitglieder ausgehen, sind unzulässig.

 

Anträge können nur Vereine stellen, die ordentliches Mitglied der WCF sind; Ausnahme Anträge auf Neuaufnahmen. Einzelpersonen können keine Anträge stellen.